KLARHEIT FÜR DEINEN ABSCHLUSS
Deine Noten.
Deine Möglichkeiten.
Der Notenberater findet deine beste zulässige Einbringung und vergleicht die mündlichen Prüfungen. Zuerst zählt das Bestehen, danach die Gesamtpunktzahl.
Wie wird gerechnet? Regeln und Quellen
Prüfungsergebnis: (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3, ohne zusätzliche mündliche Prüfung zählt das schriftliche Ergebnis. Gerundet wird nach § 19 Abs. 6; Werte unter 1 werden zu 0.
FOS 12: vier Prüfungen dreifach, fachpraktische Ausbildung mit beiden Halbjahren und 25 weitere Halbjahre (maximal 585 Punkte). BOS 12: vier Prüfungen doppelt und 17 Halbjahre (375 Punkte). FOSBOS 13: vier Prüfungen doppelt, Seminar doppelt und 16 Halbjahre (390 Punkte), bei zusätzlichem Sprachnachweis gegebenenfalls 420 Punkte.
Gesamtergebnisse werden je Fach aus den eingebrachten Halbjahren und dem gewichteten Prüfungsergebnis gebildet. Je Fach darf höchstens ein Halbjahr entfallen. Für die allgemeine Hochschulreife über Unterricht in 13 sind beide Fremdsprachenhalbjahre fest einzubringen. Für die fachgebundene Hochschulreife darf davon eines entfallen.
Höchstens zwei Prüfungsergebnisse und zwei Gesamtergebnisse dürfen unter 4 Punkten liegen; 0 zählt doppelt. In 13 darf kein Prüfungsergebnis 0 sein. Bei mangelhaften Gesamtergebnissen gelten zusätzlich Ausgleichssummen. Für 13 nennen § 35 und Anlage 4 abweichende Summen (125/150 gegenüber 130/156); diese Grenzfälle werden als ungeklärt ausgewiesen.
Durchschnittsnote: 17/3 − 5 × erreichte Punkte ÷ maximal erreichbare Punkte. Eine Nachkommastelle ohne Rundung, mindestens 1,0. Das Fachreferat ist seit der Fassung ab 1. August 2026 kein eigener Einbringungsposten.
Für reguläre Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten FOS/BOS. Externenprüfung, DBFH, Teilzeit und Fragen zur Zulassung werden nicht berechnet. Deine Noten werden nicht dauerhaft gespeichert.